Hersteller:

Vectron

Duratec

Space Pole

Casio Europe

Toshiba

Kassensysteme von Vectron sind finanzamtkonform

Aktueller Stand zum INSIKA-Verfahren für Registrierkassen

Am 25. Juni 2015 stand die gemeinsame Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs an Kassen erneut auf der Tagesordnung der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern. Es wurde beschlossen, dass Registrierkassen zukünftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung, wie beispielsweise dem sog. INSIKA-Verfahren (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme), ausgestattet werden müssen. INSIKA ist die von den Bundesländern einstimmig gewünschte Sicherheitslösung sowie das einfachste und preiswerteste heute verfügbare System.

Vectron hat INSIKA heute schon in die Kassensysteme und in die Commander-Software integriert und über längere Zeiträume erfolgreich in der Praxis getestet. Kartenleser sind entweder bereits ab Werk eingebaut oder nachrüstbar. Die Software unterstützt alle nötigen Funktionen und auch ein Fiskaljournal ist bereits integriert.

Vectron sichert Ihnen verbindlich zu, alle Anpassungen, die sich aus zukünftigen Vorschriften ergeben, unverzüglich vornehmen. Praktisch alle seit 2004 ausgelieferten Systeme können mit dem INSIKA-System nachgerüstet werden. Welche Modelle dies im einzelnen sind, können Sie in der offiziellen Garantieerklärung zu den Anforderungen an Registrierkassen einsehen. Sollte wieder Erwarten ein anderes Sicherheitsverfahren zum Einsatz kommen, werden die Vectron-Kassensysteme diesem ebenfalls angepasst.


GoBD ersetzen GDPdU und GoBS

Die speziellen steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen werden in zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) dargestellt – in den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, gültig seit dem 1. Januar 2015, sowie im Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010. Diese Verwaltungsschreiben enthalten die Auslegung des BMF in Bezug auf die Normen aus der Abgabenordnung (AO) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie bestimmen, wie digitale Unterlagen aufbewahrt werden sollen, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung auf diese Informationen zugreifen kann. Die GoBD gelten lösen die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“, das „FAQ zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ sowie die „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ ab. Für Anwender von Registrierkassen ergeben sich daraus jedoch keine wesentlichen Neuerungen, so dass weiterhin das Schreiben vom 26. November 2010 maßgeblich ist.

Es wird gefordert, dass eine Registrierkasse jedes einzelne verkaufte Produkt über einen Zeitraum von 10 Jahren elektronisch und unveränderbar speichern und archivieren muss. Die Archivierung darf auch in angeschlossenen Systemen erfolgen. Die Daten sind bei einer Betriebsprüfung vorzulegen. Fehlen die geforderten elektronischen Daten oder werden andere formale Fehler in der Kassenbuchführung gefunden, droht die Schätzung der Einnahmen, was zu hohen Steuernachzahlungen führen kann.

Um Nutzern von Vectron-Kassensystemen größtmögliche Sicherheit zu geben, hat Vectron die Software der Vectron-Kassensysteme sowie die für die Finanzbehörden relevanten Funktionen der Vectron-POS-Software und der Commander-Software prüfen lassen und ein Testat erhalten. Die Prüfung erfolgte gemäß dem Prüfungsstandard zur Prüfung von Softwareprodukten (PS 880), veröffentlicht vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). In der vom Wirtschaftsprüfer ausgestellten „Softwarebescheinigung“ wird bestätigt, dass Vectron-Produkte bei korrekter Nutzung und der Verwendung des Fiskaljournals den Anforderungen der deutschen Finanzbehörden entsprechen.

Leider ist die Rechtslage derzeit relativ unklar, widersprüchliche Gerichtsurteile und die regional unterschiedliche Handhabung verkomplizieren die Situation noch weiter. Zwar ist ein Testat nach PS880 für die Finanzverwaltung rechtlich nicht bindend, es stellt allerdings momentan die beste Möglichkeit dar, die Gesetzeskonformität eines Systems zu belegen. Bei einer Betriebsprüfung werden Einwände gegen die Kassenbuchführung damit erheblich schwerer zu erheben sein.


Garantieerklärung zu den Anforderungen an Registrierkassen

INSIKA Know-How

Weitere Informationen zu INSIKA finden Sie auf www.insika.de. Eine Kurzinformation können Sie hier downloaden:
www.insika.de/images/stories/INSIKA/Insika_Kurzinfo.pdf

Fiskalanforderungen an Ihre Kasse

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